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Ein Nachfolger für das Unternehmen

Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Größtenteils kommt es zum Verkauf des Unternehmens, weil der gegenwärtige Unternehmenseigner wegen dem bevostehenden Ruhestand aus der Firma gehen muss.

Aus diesem Grund muss schon im Vorfeld über eine exakte Maßnahme geredet werden, damit dieser Unternehmenskauf ohne großen Aufwand abläuft. Am Anfang muss analysiert werden, was für einen finanziellen Wert die Firma letztlich vorweisen kann. Dabei ist es zumeist recht unklug, nur auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Wertefeststellung zu setzen, da diese oftmals verzerrt werden. Besser ist es, einen unabhängigen Prüfer zu Rate zu ziehen, damit der mögliche Erwerber beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet.
 
Daneben muss die Firma wirtschaftlich rentabel wirtschaften, damit letztlich eine Veräußerung denkbar wird. Ist die Firma nicht gewinnbringend, muss viel mehr über eine simple Schließung geredet werden. Ist die Firma grundsätzlich wirtschaftlich rentabel, allerdings nicht so sehr, können ergänzende Investitionen helfen, um die Firma ökonomisch rentabler führen zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma muss außerdem im Vornherein gründlich überlegt werden, welche Kenntnisse der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der vorherige Besitzer sollte vorab einen Anforderungsplan verfassen, in dem er gründlich festhält, welche Eigenschaften der Inhaber in Spe können muss. Auf diese Weise lassen sich Probleme bereits im Vornherein exzellent ausräumen und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Leitung des Unternehmens.
Der vorherige Unternehmenseigner muss ebenso klarstellen, welche Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe mit sich zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Unternehmenseigner eine ändernde Anpassung der Firmenform zu empfehlen. Wenn der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es fast immer zweckmäßig, einen unabhängigen Beirat zur Hilfe zu ziehen. Dieser kann beobachtend in die Abläufe eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, die beim Ablauf vorkommen.
 
Außerordentlich zweckmäßig ist ein überwachendes Organ, sofern der alte Inhaber auch nach der offiziellen Übergabe einen bestimmten Unternehmensteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen möchte oder nicht gleich alle Befugnisse auf den kommenden Besitzer vergeben werden sollen. Der Beirat ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich allerdings an, Beiräte aus dem direkten sozialen Umfeld des Unternehmens zu wählen. Das könnte beispielsweise der Steuerberater, ein Angestellter einer Bank oder ebenfalls ein staatlich zertifizierter Berater sein. Dieser Unternehmensberater ist allerdings in erster Linie eine finanztechnische Entscheidung, erschwinglich sind sie zumeist allerdings nicht.

 

Informationen zur Unternehmensnachfolge

Ralph Schuenemann
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