| Ein Nachfolger für das Unternehmen |
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Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Größtenteils kommt es zum Verkauf des Unternehmens, weil der gegenwärtige Unternehmenseigner wegen dem bevostehenden Ruhestand aus der Firma gehen muss.
Aus diesem Grund muss schon im Vorfeld über eine exakte
Maßnahme geredet werden, damit dieser Unternehmenskauf ohne großen
Aufwand abläuft. Am Anfang muss analysiert werden, was für einen
finanziellen Wert die Firma letztlich vorweisen kann. Dabei ist es
zumeist recht unklug, nur auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur
Wertefeststellung zu setzen, da diese oftmals verzerrt werden. Besser
ist es, einen unabhängigen Prüfer zu Rate zu ziehen, damit der mögliche
Erwerber beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet.
Daneben muss die Firma wirtschaftlich rentabel wirtschaften, damit
letztlich eine Veräußerung denkbar wird. Ist die Firma nicht
gewinnbringend, muss viel mehr über eine simple Schließung geredet
werden. Ist die Firma grundsätzlich wirtschaftlich rentabel, allerdings
nicht so sehr, können ergänzende Investitionen helfen, um die Firma
ökonomisch rentabler führen zu können. Bei einer Veräußerung einer
Firma muss außerdem im Vornherein gründlich überlegt werden, welche
Kenntnisse der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der vorherige Besitzer
sollte vorab einen Anforderungsplan verfassen, in dem er gründlich
festhält, welche Eigenschaften der Inhaber in Spe können muss. Auf
diese Weise lassen sich Probleme bereits im Vornherein exzellent
ausräumen und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Leitung
des Unternehmens.
Der vorherige Unternehmenseigner muss ebenso
klarstellen, welche Rechtsverbindlichkeiten eine Übergabe mit sich
zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Unternehmenseigner
eine ändernde Anpassung der Firmenform zu empfehlen. Wenn der
Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es fast immer
zweckmäßig, einen unabhängigen Beirat zur Hilfe zu ziehen. Dieser kann
beobachtend in die Abläufe eingreifen und aufkommende Fragen
beantworten, die beim Ablauf vorkommen.
Außerordentlich zweckmäßig ist
ein überwachendes Organ, sofern der alte Inhaber auch nach der
offiziellen Übergabe einen bestimmten Unternehmensteil und an den
Entscheidungen im Unternehmen nehmen möchte oder nicht gleich alle
Befugnisse auf den kommenden Besitzer vergeben werden sollen. Der
Beirat ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich allerdings an,
Beiräte aus dem direkten sozialen Umfeld des Unternehmens zu wählen.
Das könnte beispielsweise der Steuerberater, ein Angestellter einer
Bank oder ebenfalls ein staatlich zertifizierter Berater sein. Dieser
Unternehmensberater ist allerdings in erster Linie eine
finanztechnische Entscheidung, erschwinglich sind sie zumeist
allerdings nicht.
Informationen zur Unternehmensnachfolge
Ralph Schuenemann
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