| Fallschutz bei Spielgeräten |
|
Der Fallschutz spielt bei Spielgeräten im Außenbereich, aber auch im Innenbereich eine sehr große Rolle. Einen Fallschutz sollte man auch für den heimischen Spielturm Garten vorsehen.
Denn auch auf dem heimischen Spielturm Garten tummeln sich in der
Regel nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch deren Freunde, für die man in
diesem Fall – wie auch für seine Kinder – verantwortlich ist, wenn etwas
passieren sollte beim spielen und toben auf dem Spielturm. Angebracht ist auf
jeden Fall Fallschutzmatten für den Spielturm. Hierzu eigenen tun sich
Fallschutzmatten. In welcher Dicke Fallschutzmatten unterzulegen sind, ist
vorgeschrieben und zwar in der DIN 1177. Es ist dabei unabhängig, ob sich das
Spielgerät nun im Außenbereich auf einem öffentlichen Spielplatz, oder aber in
einem Indoorspielplatz. Die DIN 1177 schreibt dabei genau vor, welcher
Fallschutz wann vorgeschrieben ist. Bei einer Fallhöhe von über 60 cm
beispielsweise sind Böden mit guten falldämpfenden Wirkungen vorgeschrieben. Bei
ansteigender Höhe muss dann das Untergrundmaterial entsprechend angepasst
werden.
Bezüglich der Bodenbeschaffenheit schreibt die DIN 1177 dabei zum Beispiel vor, dass Beton, oder Stein zum Beispiel bei einer Fallhöhe von bis zu 60 cm zu verwenden sind als Bodenbelag. Bei einer Höhe von bis zu 100 cm wird ein Oberboden, oder aber wassergebundene Decken nötig. Bei einer Fallhöhe von bis zu 150 cm ist Rasen vorgegeben und schließlich bei einer Fallhöhe von bis zu 300 cm Holzschnitzel, oder aber Rindenmulch, bzw. Sand, unter Umständen auch Kies, oder aber ein synthetischer Fallschutz. Auch die Körnung von Rindenmulch ist dabei vorgeschrieben in der DIN 1177. Diese liegt bei 20 bis 80 mm.
Autor: Tenzile Yalcinkaya Tenzile86[at]googlemail.com |

























