| Der Leistungsumfang der Zahnersatzversicherung |
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Manchmal kann auch der bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung
auch der eigene Zahnarzt helfen, denn dieser weiß am besten, welche
Behandlungen auf den einzelnen Patienten zukommen können und welchen Leistungen
dies im Versicherungsdeutsch entsprechen.
Bei keiner anderen Versicherung ist es so wichtig, die Leistungen zu kennen, wie bei einer Zahnzusatzversicherung. Denn im schlimmsten Fall bezahlt man für eine Versicherung und im Fall der Fälle liegt nicht einmal ein Versicherungsfall vor. Dann bekommt der Versicherungsnehmer zu seinem Zahnersatz nicht einen Cent von der Versicherungsgesellschaft dazu. Daher ist es vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung von sehr großer Bedeutung, sich den Leistungsumfang der verschiedenen Zahnersatzversicherungen genau anzusehen. Im Zweifelsfall sollte man für die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung auch seinen Zahnarzt hinzuziehen, denn dieser weiß am besten, welche Behandlungen auf den einzelnen Patienten zukommen können und welchen Leistungen dies im Versicherungsdeutsch entsprechen. Es gibt sehr viele Versicherungsgesellschaften, die locken mit geringen Beiträgen und mit einer sehr hohen Erstattung. Nicht selten wird dabei mit Erstattungen von bis zu 100% geworben. Allerdings muss man bei diesen Zahnersatzversicherungen beachten, dass die meisten nur auf der Basis der Regelversorgung erstatten. Unter diese Regelversorgung fallen nur einfache Zahnarzt-Leistungen, der überwiegende Anteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztliche angerechnet und lieft bis zu zehn mal höher als die Regelversorgung. Der Verbraucher sollte von solchen Angeboten Abstand nehmen, denn sie sind alles andere als wirtschaftlich.
Des
Weiteren ist bei kostengünstigen Zahnersatzversicherungen darauf zu
achten, dass viele nur für eine bestimmte Anzahl an Zähnen leisten und oft wird
auch die Anzahl für Implantate zahlenmäßig begrenzt. Wieder andere
Versicherungsunternehmen begrenzten den Betrag, der pro Implantat geleistet
wird, der dann meist nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ausmacht.
Zudem werden oftmals Zusatzleistungen bei Implantaten, wie der Knochenaufbau,
nicht erstattet.
Author: Elke Lohre
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