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Ohne Krankenversicherung geht es nicht

In Deutschland sind wir es gewohnt, dass praktisch jeder Bürger krankenversichert ist. Doch dies ist auch in anderen reichen Ländern nicht notwendigerweise eine Selbstverständlichkeit

Ein Krankenversicherungsschutz, der sich über eine ganze Nation erstreckt, mag im weltweiten Vergleich gar nicht einmal üblich sein. Nicht nur die Schwellenländer und die Nationen der so genannten dritten Welt mögen sich einen solchen nicht leisten, auch ein relativ reiches Land wie die USA bietet bislang keinen Krankenversicherungsschutz, unter dessen Schutz ein jeder Bürger steht. So war die Ausweitung dieses sozialen Netzes gar ein Wahlkampfthema, mit dem der mittlerweile designierte US-Präsident Barack Obama das Feuer der Begeisterung zu entzünden vermochte.
 
Die Pflicht eine Krankenversicherung vorweisen zu können, war auch in Deutschland über viele Jahre hinweg noch kein Gesetz. So bestand bis zum 1. Januar 2007 auch hierzulande für Selbständige und Freiberufler keine Krankenversicherungspflicht. Dies wurde jedoch als allzu unsolidarisch angesehen, waren es doch nicht selten die öffentlichen Sozialkassen, die bei einer schweren Erkrankung eines Nichtversicherten die Kosten zu übernehmen hatten, dessen Leben zu retten, ohne dass dieser sich in der Vergangenheit an den Kosten für die Sicherung dieser Kassen beteiligt hätte. Man konnte schließlich auch einen Menschen ohne Krankenversicherung nicht sterben lassen.
 
Nunmehr gilt auch für Selbständige die Pflicht, einen Versicherungsvertrag vorweisen zu können, sei es nun ein Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen oder mit der PKV. Die Private Krankenversicherung bietet bei gesunden Menschen im Regelfall die günstigeren Konditionen und außerdem gute Optionen einen Versicherungsvertrag individuell auszugestalten. Die Kalkulation der Privaten Krankenversicherung unterscheidet sich gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung erheblich. So richtet sich der Beitrag für eine PKV an Hand des Eintrittsalters, des Gesundheitszustandes bei Eintritt in die Gesellschaft und den gewählten Leistungsumfang. Die GKV berechnet den Beitrag an Hand des Einkommens des Versicherten. 
 
 
 
Autor:  Andreas Mettler
 
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